Kontor / Importieren und exportieren
Steuerrelevante Daten müssen dem Steueramt nach Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU in digitaler Form bereitgestellt werden können.
Bekommt ein Betriebsprüfer den Auftrag, ein Unternehmen zu prüfen, erhält er vom Unternehmen oder dessen Treuhänder Datenträger mit den steuerrelevanten Daten. Diese wertet der Prüfer mit speziellen Programmen auf seinem eigenen Rechner aus.
shakehands Kontor enthält eine GDPdU-konforme Datenschnittstelle. Diese ermöglicht es Ihnen, in wenigen Schritten alle steuerrelevanten Daten in einem zugelassenen Format zu exportieren und damit einen Datenträger zur Überlassung zu erzeugen.
Ein GDPdU-Export kann von shakehands Kontor selbst nicht mehr geöffnet oder eingelesen werden.
Fragen Sie Ihren Treuhänder ob er diesen Standart unterstützt!
Der GDPdU-Export kann auch verwendet werden, um Buchhaltungsdaten in einer allgemeinen lesbaren, elektronischen und betriebssystemunabhängigen Darstellung über die vorgeschriebenen 10 Jahre zu archivieren.
Voraussetzung:
So exportieren Sie für den Revisor: