Kontor / Buchhaltung - Auswertungen Arbeiten rund um Steueranmeldungen, MwSt-Abrechnungen, Steuerjournale
shakehands Kontor unterstützt Sie beim Erstellen Ihrer Steueranmeldungen. Die zu meldenden Daten werden weitestgehend vom Programm berechnet, wobei es je nach den steuerlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Firma auch notwendig sein kann, manuell ermittelte Werte in bestimmte Felder einzutragen.
Unterstützt wird die effektive Methode und die Saldosteuersatzmethode (SSS) und für öffentlich rechtliche Unternehmen auch die Pauschalsteuersatzmethode (PSS).
Zudem können die Abrechnungsmethoden in beiden Varianten Vereinbart (SOLL) oder Vereinnahmt (IST) verwendet werden. Per Vorgabe wird die Vereinbarte effektive Methode angewandt. Auf Antrag können Sie sich der SSS-Methode oder der PSS-Methode und oder nach Vereinnahmter Art abrechnen. Der Wechseln zwischen den Arten ist im Gesetz festgelegt und kann jeweils per Anfang Jahr bei vorhandenen Voraussetzungen gemacht werden.
Zum Erstellen und Überprüfen von Steueranmeldungen sind gute Kenntnisse der steuerlichen Vorschriften unumgänglich!. shakehands Kontor bereitet lediglich die Daten für Sie vor. Im Zweifelsfall sollten Sie daher immer einen Buchhalter oder eine Treuhänderin konsultieren!
Erfolgreich versendete Steuermeldungen sind in der Spalte S mit einem Schloss gekennzeichnet. Damit erkennen Sie ob eine Steueranmeldung schon Eingericht worden ist.
Ab 1.1.2025 müssen alle Abrechnungen auf dem elektronischen Weg an die ESTV an den Bund übermittelt werden. Nutzen Sie dazu unsere Ausgabe der Steueranmeldung im XML-Format.
Ab dem 1.1.2019 müssen ausländische Versandhändler sich ebenfalls bei einem Jahresumsatz von netto von CHF 100'000 für Kleinsendungen der Mehrwertsteuer unterstellen (MWSTG 7 Abs. 3 Bst. b ). Es erfolgt ab dann die Versteuerung des Gesamtumsatzes. Solche Versandhändler können sich auf der Liste Versandhändler bei der ESTV eintragen. Zudem kennzeichnen Sie das jeweilige Paket. Damit wird die Verzollung erleichtert. Ist das Paket nicht gekennzeichnet oder der Händler nicht auf der Liste erfolgt die ordentliche Versteuerung an den Empfänger und die Zollhandlingsgebühr. Mit der Liste kann der Zollbeamte unterscheiden ob eine Verfügung über die Mehrwertsteuer notwendig wird oder nicht.