Kontor / shakehands Kontor einrichten
Wenn Ihr Unternehmen Mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie in Ihrer Buchhaltung die Steuersätze als Grundlage zur Berechnung der Steuer einrichten.
Die MwSt-Automatik in shakehands Kontor hilft Ihnen dabei die automatischen Steuerbuchungen in den Belegen und Buchungen zu erstellen und dann in einem Steuerjournal die Grundlage für die MwSt-Abrechnung darzustellen und das XML-Datei für dei MwSt-Abrechnung als Steueranmeldung zu erstellen für die Eingabe über das Onlineportal bei der ESTV.
Alle die Steuerautomatik betreffenden Funktionen werden über die Steuersätze definiert. shakehands Kontor kann die Umsatzsteuer für eine Buchung automatisch berechnen und die Buchungszeilen der jeweilige Steuerkonto buchen.
Oder wird einer Position in einem Beleg ein Steuerschlüssel einem Konto zugewiesen, erhalten Sie die Auslobung der Steuerbeträge auf dem Beleg deklariert, dass der Leistungsempfänger, sofern selber Mehrwertsteuerpflichtig, den Steuerbetrag korrekt als Vorsteuer abziehen kann.
shakehands Kontor stellt Ihnen ein aktuelles Set an Steuersätzen zur Verfügung. Dieses wird jeweils am Jahresanfang in Q1 im neuen Jahresrelease ab 20.1.0 bereitgestellt. Sie können diese Steuersätze bei Bedarf bearbeiten oder auch neue Sätze anlegen und via Vorlagenimport einlesen und via mehrere Ändern den Konten neu zuweisen.
Ab 1.1.2024 gelten neue Steuersätze: Normalsteuersatz 8.1%, reduzierter Steuersatz 2.6%, Beherbergungsleistungen 3.8%. Die neuen Sätze sind ab Release 20.0.1 in den Vorlagen eingepflegt. Verrechnen Sie 2023 Leistungen die 2024 und später betreffen, müssen Sie die neuen Steuersätze ab sofort einsetzen. Es gilt das Leistungsprinzip für die Wahl des Satzes. Die erste MwSt-Abrechnung kann im Q3/23 bei der ESTV mit neuen Steuersätzen eingereicht werden. Die neuen Kennzeichen für die MwSt-Arbechnung werden im Sommer 2023 erwartet.
Seit 1.1.2018 gelten die Steuersätze: Normalsteuersatz 7.7%, reduzierter Steuersatz 2.5%, Beherbergungsleistungen 3.7%. Diese werden ab den shakehands Vorlagen automatisch mitgeleifert. Sie können diese auch manuell erweitern und die notwendigen MwSt-Kz (Kennzeichen) hinterlegen. Das aktuelle MwSt-Abrechnungsformular wird ab der neuen Version 2018 ausgeliefert. Für Q4/2017 verwenden Sie die bisherigen Formulare
Für die Abrechnung mit Saldosteuersätzen (SSS) gelten brancheneigene Werte. Passen SIe beim Jahreswechsel die Sätze an. Siehe auch: https://shakehands.com/de/news/296-ahv21-erhoehung-mwst.htmlBeachten Sie, Änderungen an den Steuersätzen können leicht zu fehlerhaften Buchungen oder Auswertungen führen. Normalerweise ist es nicht nötig, die vorhandenen Einstellungen zu ändern. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unseren Support.
So legen Sie einen neuen Steuersatz an:
Sie können diesen Steuersatz ab sofort beim Erfassen einer Debitoren- oder Kreditorenrechnung, eines Belegs oder einer Buchung nutzen und da auswählen. Sie können den Steuersatz einem Konto hinterlegen, damit dieser beim Aufruf in einer Buchungen dieses Konto automatisch ins Feld Steuer eingesetzt wird.
Für Belege und den Belegpositionen wird für steuerrelevante Belege das Konto über die Artikelgruppe der Position aus dem Artikelstamm angesprochen und der Belegposition so der Steuersatz mitgegeben.
Nachdem Sie einen Steuersatz erstellt haben, können Sie diesen mit einem Konto verknüpfen, damit er beim buchen auf dieses Konto automatisch erscheint und nicht jedesmal von Hand ausgewählt werden muss.
So hinterlegen Sie einen Steuersatz in einem Konto:
(Release 20.0.1, Apple macOS)
(Release 14.1.0, Apple macOS)
Ab sofort wird bei Buchen und der Auswahl dieses Konto in einer Buchung automatisch der entsprechende Steuersatz im Feld Steuer vorgeschlagen und verwendet. Dieser kann bei der jeweiligen Buchungen, dem jeweiligen Offenen Posten oder des Belegs - da indirekt - sein. Der Vorschlag kann jeweils übersteuert werden.
Beachten Sie Steuersätze und Konten können Träger von MwSt-Kz sein. Beide Merkmale führen beim Buchungen von automatischen Steuersätzen zu Steuerjournaleinträgen bilden die Basis der Steueranmeldung.